Änderungen von Grundstücksgrenzen:
Jede Teilung, Vereinigung und sonstige Änderung von Grundstücken bedarf eine Bewilligung der Baubehörde (§§ 12 bis 15 TBO 2001)
Bitte mitbringen:
- schriftliches Ansuchen vom Eigentümer des betroffenen Grundstückes
- eine planliche Darstellung in zweifacher Ausführung