Grundteilungen

Änderungen von Grundstücksgrenzen:

Jede Teilung, Vereinigung und sonstige Änderung von Grundstücken bedarf eine Bewilligung der Baubehörde (§§ 12 bis 15 TBO 2001)

Bitte mitbringen:

  • schriftliches Ansuchen vom Eigentümer des betroffenen Grundstückes
  • eine planliche Darstellung  in zweifacher Ausführung

Zuständig