Strukturelle Rahmenbedingungen

Unsere Einrichtung:

Wir sind ein öffentlicher Kindergarten. Unser Träger ist die Gemeinde Pians.

Offiziell führen wir 2 Kindergartengruppen. Wir arbeiten jedoch im „Offenen System“, somit stehen 4 pädagogische Fachkräfte gemeinsam allen 3-6jährigen Kindern zur Verfügung. Jedes Kind hat eine Bezugspädagogin, die auch der Ansprechpartner für die Eltern ist. Unser Kindergarten ist für 40 Kinder zugelassen.


Öffnungszeiten:

Montag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Freitag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr


Die Kinder können bis 8:30 Uhr in der Früh in den Kindergarten gebracht werden und ab 11:30 Uhr wieder abgeholt werden. Die Abholzeiten während der Nachmittagsbetreuung werden individuell gestaltet.


Mittagstisch:

Wir bieten jeden Tag einen Mittagstisch an, den wir vom Altersheim in Grins beziehen.

Preis/Person: 4,30€


Ferienregelung:

Die Ferienzeiten sind an die der Volksschule gekoppelt.


Kindergartenbeitrag (Stand 2021):

Für alle 3-jährigen Kinder ist ein Beitrag von 27,30€/Monat zu entrichten. Für alle 4-6jährigen Kinder ist der Kindergartenbesuch kostenlos. Darüber hinaus bitten wir um einen Materialbeitrag von 10€/Monat und Kind.


Adresse und Telefon:

Wir sind zu finden unter „Kindergarten Rappel –Zappel“ Pians Nr. 47 und melden uns unter der Telefonnummer +43 5442 62010 13 oder +43 664 1275010

kg-pians@tsn.at

Aufnahmekriterien:

Zur Aufnahme in den Kindergarten sind die Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (Stichtag 31. August) bis zum Pflichtschulalter berechtigt. Trotzdem bitten wir euch: Kinder, welche innerhalb des 1. Semesters das 3. Lebensjahr vollenden, können (mit Vorbehalt) ab dem 2. Semester (nach den Semesterferien) aufgenommen werden. Kinder, die innerhalb des 2. Semester das 3. Lebensjahr vollenden, werden im Herbst des folgenden Kindergartenjahres aufgenommen.Bitte setzen sie sich mit der Kindergartenleitung in Verbindung um einen Termin zur Einschreibung ihres Kindes festzulegen. 


Kindergartenpflicht:

Ab September 2010 gilt für alle Kinder, die bis 31.August ihr 5.Lebensjahr vollenden, eine Pflicht zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung. Der zeitliche Umfang der Besuchspflicht entspricht dem Schulunterrichtsjahr unter Berücksichtigung von Schulferien und schulfreien Tagen und ist im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos.